AGB
Geltungsbereich
(1) Für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Einzelunternehmen Redjag Engineering & Consulting (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden (nachfolgend “Kunde”), gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Durch die Annahme der von uns gelieferten Leistungen und Produkte erkennt der Kunde die alleinige Verbindlichkeit unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
(2) Sie erreichen uns für Fragen unter der Telefonnummer 0172 2965568 sowie per E-Mail unter kontakt{at}redjag.de
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
§ 1 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme eines Angebots des Anbieters durch den Kunden oder durch schriftliche Bestätigung einer Bestellung. Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
Gegenstand des Vertrages ist die Wartung, Reparatur oder der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge (Oldtimer), ggf. einschließlich Zubehör oder Zusatzleistungen. Die Beschaffenheit des Fahrzeugs richtet sich ausschließlich nach den im Vertrag oder der Fahrzeugbeschreibung vereinbarten Merkmalen.
§ 2 Zustand der Fahrzeuge
(1) Die angebotenen Fahrzeuge sind gebrauchte Oldtimer, deren Zustand dem Alter entsprechend ist.
(2) Eine Garantie oder Gewährleistung für Originalität, Laufleistung oder Zustand erfolgt nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(3) Angaben zur Historie, Laufleistung oder Ausstattung erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
§ 3 Leistungen
(1) Der Anbieter bietet unter anderem folgende Leistungen an:
- Service und Instandsetzung von Oldtimern
- Restaurierung historischer Fahrzeuge
- Beratung zur Restaurierung, technischen und wertbezogenen Fragen
- Beratung zum Kauf- und Verkauf von Oldtimern
- Handel mit Oldtimern und Ersatzteilen
(2) Leistungserbringung
Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
(3) Teillieferungen
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.
(4) Vermittlung
Wir können im Rahmen des Gebrauchtwagenverkaufs als beauftragter und bevollmächtigter Vermittler für den Verkäufer auftreten. Die Vermittlerstellung wird dem Kaufinteressenten umgehend mitgeteilt. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer. Es scheidet eine Mängelhaftung des Vermittlers daher aus. Der Vermittler ist im Rahmen seiner Vermittlertätigkeit zur Entgegennahme des Kaufpreises und zur Aushändigung der Unterlagen und des Kraftfahrzeuges berechtigt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise und Leistungen sind aus den Ausschreibungen, zugesandten Angebotstexten oder Rechnungen zu entnehmen. Etwaige Wünsche, Änderungen, Besonderheiten oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Alle Preise verstehen sich in Euro und, soweit nicht anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bedarf und wo zulässig, kann das Verfahren zur Differenzbesteuerung angewendet werden
(1) Die Zahlung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(3) Bei größeren Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
§ 5 Übergabe und Lieferung
(1) Die Übergabe erfolgt am Sitz des Verkäufers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Mit Übergabe oder Versand geht die Gefahr auf den Käufer über.
(3) Fahrzeuge oder Teile werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung geliefert. Die Lieferung erfolgt auf Risiko des Kunden.
(4) Erfolgt eine Abholung nicht zum vereinbarten Termin, behält sich der Anbieter vor, Standgebühren zu berechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Fahrzeuge und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für gebrauchte Fahrzeuge und Teile wird die Gewährleistungsfrist – sofern gesetzlich zulässig – auf 12 Monate beschränkt.
(2) Die Gewährleistung für gebrauchte Fahrzeuge ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist und das Fahrzeug zu gewerblichen Zwecken erwirbt.
(3) Eine Gewähr für den vollständigen Nachweis einer Originalität historischer Fahrzeuge kann nicht übernommen werden.
(4) Bei Dienstleistungen gilt:
§ 8 Referenzrecht
Wir räumen uns das Recht ein, die von uns angebotenen Dienstleistungen und Werke als Referenz zu nutzen (z.B. Fotoaufnahmen der bearbeiteten Kraftfahrzeuge) bzw. Sie als Referenz zu nennen und eine Referenzliste zu Werbezwecken zu führen (z.B. Anzeige auf unseren Social Media Seiten und unserer Website) bzw. entsprechende Links zu setzen. Wir behalten uns zudem vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Ihren Vorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden. Hiergegen steht Ihnen selbstverständlich ein Widerspruchsrecht zu, welches Sie uns bitte schriftlich zukommen lassen.
§ 9 Probefahrten
Sie sind damit einverstanden, dass wir mit Ihrem Fahrzeug, für welches wir für eine oder mehrere Dienstleistung beauftragt wurden, Probe-/Testfahrten unternehmen, um die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeugs nach wie vor zu gewährleisten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Details dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters bzw. in Papierform.
§ 12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Gesamtvertrages zur Folge.
§ 13 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz des Anbieters sachlich ausschließlich zuständige Gericht.
§ 14 Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns über alle Vorgänge über den Auftrag, jedweder Art, stillschweigen zu bewahren und nicht an Dritte weiterzugeben. Weiter erstreckt sich dieses stillschweigen auch auf die für uns Tätigen.